Lehrveranstaltungen Biochemie im Wintersemester 2025/2026

  • Die Lehrveranstaltungen für das Fach Biochemie beginnen am 13. 10. 2025

  • Die einzelnen Lehrangebote sind zur Zeit in Vorbereitung und werden nach Anmeldung in StudIP zur Verfügung gestellt.
  • Die aktuellen Regeln für die Veranstaltungen im Fach Biochemie für das Wintersemester 2025/2026 finden Sie auf der Seite “Biochemieklausuren” unter Bestehensregeln.

Vorlesung Biochemie Wintersemester 2025/2026

Beginn am Dienstag, 14. 10. 2025, Ende am Freitag, 16. 01. 2026
Zeit: 8.15 Uhr bis 10.00 Uhr, Dienstag bis Freitag
Ort: Dienstag, 14. 10. 2025 – Freitag, 24. 10. 2025, Hörsaal Humboldtallee 23, ab Dienstag , 28. 10. 2025
, Hörsaal ERZN0120, Waldweg 26
Achtung: Die Vorlesungsinhalte sind ab dem 06. 10. 2025 wöchentlich in StudIP für 3 Wochen verfügbar.

Klausur: Montag, 26. 01. 2026
Nachklausur: Montag, 09. 02. 2026

Zeitplan Wintersemester 2025/2026

 

 

Termin Themen Dozent
14.10.-17.10.
21.10.-24.10.
Modul 1: Proteine und Enzyme
Einführung, Proteine
Enzymologie, Cofaktoren
Hillen

28.10.-30.10.

04.11.-07.11.

Modul 2: Metabolismus I – Kohlenhydrate und Energiestoffwechsel
Kohlenhydratstoffwechsel I
Kohlenhydratstoffwechsel II, Citratzyklus
Oxidative Phosphorylierung
Rehling
11.11.-14.11. Modul 3: Metabolismus II – Lipid und Leberstoffwechsel
TAG-Abbau, Lipoproteine, Cholesterinsynthese
beta-Oxidation, Ketogenese Fettsäuresynthese,
Phospholipid-Stoffwechsel, Aminosäure-Stoffwechsel
Kehlenbach
18.11.-21.11. Porphyrinsynthese, Hämoglobin, Sauerstoff-Radikale,
Gallensäure, Gallensalze
Säure-Basen-Haushalt, Biotransformation
Kehlenbach
25.11.-28.11.
02.12.-05.12.
Modul 4: Molekularbiologie und Genexpression
Nucleotid-Stoffwechsel
Chromatin, Transkription
Translation, Regulation Genexpression
Gentechnik, Viren
Bohnsack
09.12.-12.12.
16.12.-19.12.
Modul 5: Hormone und Pathobiochemie des Hormonhaushalts
Hormone
Tumorbiochemie
Richter-Dennerlein

06.01.-09.01.

13.01.-16.01.

Modul 6: Immunsystem und extrazelluläre Matrix
Immunsystem:
Angeborene und erworbene Immunität
Cytoskelett, Extrazelluläre Matrix
Oberbeckmann

Biochemieklausuren

Bestehensregeln Praktikum Biochemie (Stand 12. 09. 2025, WiSe 2025/2026)

Grundsätzlich gelten die Studienordnungen Humanmedizin oder Zahnmedizin (https://www.uni-goettingen.de/de/ordnungen/44058.html) sowie die Ordnung für das Praktikum Biochemie.
Im Folgenden werden die Regelungen erläutert. Im Zweifel gelten die Regeln der jeweiligen Studienordnung.

Praktikumsablauf

Das Praktikum ist geteilt in 1 Platzvergabe und 11 Praktikumsversuche (VT0-VT10).
Sie werden einem Wochentag zugeordnet und haben jede Woche an dem Tag (außer an Feier­tagen) Praktikum.
An jedem Praktikumstag findet vormittags von 10:15 -12:00 ein Vorbereitungsseminar statt, an dem Sie neben dem experimentellen Teil verpflichtet sind teilzunehmen.
Am Nachmittag von 13:00 -19:00 Uhr findet der experimentelle Teil des Kurses in Präsenz statt. Ort des Praktikums ist Heinrich-Düker-Weg 12 (Seiteneingang Richtung Mensa am Turm).

80%, also 10 der 12 Veranstaltungstage (Einführungsveranstaltung bzw. Vorbereitungsseminar und praktische Arbeit) müssen erfolgreich absolviert werden. Übersteigen die Fehlzeiten und erfolglosen Praktikumstage 20% (zwei Praktikumstage) müssen alle Praktikumstage im Folgesemester wiederholt werden. Falls ein Praktikumstag auf einen gesetzlichen Feiertag fällt, fällt das Praktikum an dem Tag ersatzlos aus und dieser Tag wird nicht als Fehltag gewertet.

Leiterin: Prof. Dr. Ricarda Richter-Dennerlein

Ansprechpartner: Uwe Kopka, ukopka@gwdg.de, 0551-39-65963

Biochemisches Praktikum – Praktikumsordnung

Grundsätzlich gelten die Studienordnungen “Humanmedizin” und “Zahnmedizin” in ihren aktuellen Fassungen. Voraussetzung für die Teilnahme am Biochemischen Praktikum ist der erfolgreiche Abschluss im Fach Chemie. Studierende ohne Chemieschein sind von der Teilnahme an dem scheinpflichtigen Biochemischen Praktikum ausgeschlossen.

Das Biochemische Praktikum für die Studierenden der Human- und Zahnmedizin besteht aus 12 Veranstaltungstagen. Diese umfassen eine Einführungsveranstaltung mit Platzvergabe und eine obligatorische Unterweisung in das Arbeiten in einem biochemischen Labor mit entsprechenden Sicherheitshinweisen sowie 11 Versuchstage (VT0 – VT10). Gemäß der geltenden Studienordnung wird eine Bescheinigung für die erfolgreiche Teilnahme ausgestellt, wenn mindestens 10 der 12 Veranstaltungstage erfolgreich absolviert wurden. Termine, die auf Feiertage fallen, entfallen ersatzlos und werden den Studierenden nicht als Fehltage gewertet.

Jeder Versuchstag (mit Ausnahme von VT0) besteht aus einem Seminarteil sowie einem praktischen Versuchsteil. Die erfolgreiche Teilnahme wird durch Anwesenheit sowie erfolgreichen Nachweis der erforderlichen Kenntnisse festgestellt. Hierbei sind folgende Punkte zu beachten:

  • Die Teilnahme an beiden Veranstaltungen eines Versuchstages (Seminarteil sowie praktischer Versuchsteil) ist erforderlich.
  • Pünktliches Erscheinen zu den Veranstaltungen ist zwingend notwendig. Vor allem zu Beginn der Veranstaltungen werden wichtige Sicherheitsmaßnahmen und der Versuchsablauf diskutiert. Ein zu spätes Erscheinen führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.
  • Grundlage für das Praktikum bilden vor allem die Hauptvorlesung im Fach Biochemie und das Praktikumsskript. Für die Vorbereitung auf die jeweiligen Versuchstage sollte die Vorlesung besucht werden, um biochemisches Grundlagenwissen zu erlangen. Kenntnis des Praktikumsskriptes und des Versuchsablaufs wird als Grundlage für eine Teilnahme vorausgesetzt. Die Seminare werden inaktiv gestaltet und erfordern eine aktive Mitarbeit der Studierenden und entsprechende Kenntnisse über biochemische Prozesse sowie des Versuchsablaufs. Während des Praktikums können mündliche  oder schriftliche Kontrollen zur praktischen Durchführung und zum theoretischen Hintergrund der Versuche jederzeit durchgeführt werden. Bei unzureichendem Kenntnisnachweis gilt der Versuchstag als “nicht besucht”.
  • Studierende dürfen den Praktikumsraum während der laufenden Veranstaltung grundsätzlich nicht verlassen. Auch aus Sicherheitsgründen sind etwaige Pausen und das vorzeitige Verlassen des Raumes vorab mit der jeweiligen betreuenden Person abzusprechen und müssen von dieser genehmigt werden. Ein Verlassen des Raumes ohne vorherige Rücksprache kann als Abwesenheit gewertet werden.
  • Die geltenden Vorschriften zur allgemeinen Arbeitssicherheit sowie zur biologischen Sicherheit sind jederzeit strikt zu befolgen. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
  • Jegliche Form des elektronischen Mitschnitts (z.B. Foto, Video) während der Veranstaltung ist ausdrücklich untersagt. Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss von der Veranstaltung und können rechtliche Schritte nach sich ziehen.

Klausuren

Die Erfolgskontrolle wird voraussichtlich als e-Klausur am Semesterende durchgeführt (Klausur: 26. 01. 2026, Nachklausur: 09. 02. 2026). Die Klausur ist bestanden, wenn mindestens 60 % der gestellten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet wurden. Die Gleitklausel wird gemäß der Stu­dienordnung berechnet. Mit der Anmeldung zum Praktikum ist der/die Student/in automatisch für die abschließende Klausur angemeldet. Eine Abmeldung kann bis zu sieben Tage vor dem Klausurtermin schriftlich beim Studiendekanat erfolgen.

Bei Nichtbestehen kann die Klausur bis zu zweimal wiederholt werden. Eine wiederholte Teilnahme ist nur nach schriftlicher Anmeldung bis zu einer Woche vor dem Termin der Klausur oder Nachklausur möglich. Die Nachklausur ist so terminiert, dass noch eine Anmeldung zum Physikum möglich ist.
Grundsätzlich muss das Praktikum innerhalb von maximal 18 Monaten nach dem regulären Beginn (4. Semester) abgeschlossen werden, d.h. bis spätestens zum 6. Semester. Der Leiter des Praktikums bietet ein persönliches Beratungsgespräch an (Anmeldung unter E-Mail: Markus.Bohnsack@medizin.uni-goettingen.de), das besonders für den/die Teilnehmer/in nach zwei nichtbestandenen Klausuren empfohlen wird.

Nichtteilnahme, Entschuldigung

Kann ein/e Student/in aus zwingenden Gründen (Krankheit oder z.B. Ladung vor Gericht) trotz Anmeldung nicht an der Klausur teilnehmen, ist dies durch ein offizielles Dokument nachzuweisen, im Falle einer Erkrankung durch eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die Vorlage muss unverzüglich (d.h. vor Klausurbeginn) beim Studiendekanat erfolgen. Originale können innerhalb von fünf Tagen nachgereicht werden. Im Wiederholungsfall muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Verfahrensweise bei Reklamationen von Klausurfragen

Die Prüfungsfragen zur Biochemie-Klausur basieren auf den Inhalten der Vorlesung und des Prak­tikums, sowie der Physikums-relevanten Themen. Bei fachlichen Problemfällen, strittigen Aus­legungen und widersprüchlichen Angaben in den Lehrbüchern wird die derzeit aktuelle Auflage des Lehr­buches Heinrich/Müller/Graewe/Koch (Löffler/Petrides) „Biochemie und Pathobiochemie“ als entscheidende Referenz herange­zogen. Bei Fragen zur Immunologie ist das Lehrbuch Immunobiologie (Murphy/Weaver/Janeway), Springer Verlag in der aktuellen Auflage die entscheidende Referenz.

Für Einwendungen zu Klausurfragen innerhalb einer Frist von 2 Werktagen nach der Klausur gilt die Studienordnung. Innerhalb dieser Frist können Einwendungen über die jeweiligen Semester­sprecher gebündelt an den Praktikumsleiter (Professor Dr. Markus Bohnsack, E-Mail: Markus.Bohnsack@medizin.uni-goettingen.de) übermittelt werden.

Ablauf der Klausur

Die Erfolgskontrolle wird voraussichtlich als e-Klausur durchgeführt. 40 Multiple Choice Fragen müssen innerhalb von 60 Minuten beantwortet werden. Alle Notizblätter und sonstige Blätter müssen abgegeben werden. Mobiltelefone und andere elektrische Geräte sind vor der Klausur abzuschalten und bei der Aufsicht abzugeben oder unzugänglich z.B. in einer Tasche zu ver­stauen. Bei Lärm oder sonstigen Störungen ist die Aufsicht sofort zu informieren. Den Anwei­sungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Inhaltliche Fragen werden während der Klausur nicht beantwortet. Bei Täuschungsversuchen, Verstoß gegen die angeführten Regelungen oder Ver­suchen die Fragebögen zu fotografieren, gilt die Klausur als nicht bestanden. Die Klausurteil­nehmer/innen müssen sich vor Eintritt in den Prüfungsraum mit Lichtbildausweis identifizieren sowie ggfls. gesetzlich bzw. von der Universitätsmedizin Göttingen vorgeschriebene Nachweise zum Impfstatus bzw. Testergebnisse vorlegen.

Die Klausurergebnisse werden durch Aushang oder elektronisch bekannt gegeben. Klausurein­sicht ist nach Bekanntgabe der Ergebnisse nach Absprache bzw. Aushang des Termins und Orts bei Herrn Kopka möglich. Eine Nachbesprechung findet nicht statt. Die Klausurfragen werden nicht veröffentlicht. Abschreiben/Abfotografieren oder sonstige Weitergabe der Klausur sowie einzelner Fragen ist nicht gestattet.

Hygienekonzept

Mögliche gesetzliche Regelungen und Regeln im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie sind einzuhalten.

Seminar Einführung in die klinische Medizin – EKM

Im EKM Seminar werden biochemische Grundlagen von klinischer Bedeutung durch interaktiven Unterricht aufbereitet, im Seminar werden von jeder(m) Teilnehmer(in) ein kurzer Vortrag frei gehalten und danach wird zum gleichen Thema interaktiv gearbeitet. Seminare finden in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 10:15 – 12:45 oder von 13.30 – 16.00, je nach Gruppeneinteilung in der Humboldtallee 23 statt.

Entsprechend der Studienordnung wird der Schein vergeben, wenn die/der Studierende an 10 der 12 Seminartermine erfolgreich teilgenommen hat. Die erfolgreiche Teilnahme wird durch Anwesenheit, einen (mindestens) ausreichend freigehaltenen Vortrag am entsprechenden Termin und Kenntnisnachweis an den einzelnen Veranstaltungstagen (aktive Beteiligung am Seminar) nachgewiesen. Der Vortrag muss die biochemischen Grundlagen und deren klinische Bezüge so erklären, dass diese für die übrigen Teilnehmer verständlich sind. Die Vergabe der Seminarthemen erfolgt am ersten Seminartermin.

Das Seminar baut auf den Inhalten der Vorlesung auf. Es wird erwartet, dass die Teilnehmer(innen) entsprechende Grundkenntnisse mitbringen. Nicht ausreichende Kenntnisse der am Seminartag behandelten Themen können dazu führen, dass der Tag für den/die Studierende als Fehltag angerechnet wird.

Von der vierten Woche an ist jeder Seminarwoche eine Patientenvorstellung vorgeschaltet, die am Freitag 14.15 bis 15.30, Hörsaal 542, Robert-Koch-Straße 40 mit einem/r klinischen Dozenten/in stattfindet. Für die Teilnahme an dieser Vorlesung besteht Anwesenheitspflicht. Diese wird durch Unterschrift in einer Teilnehmerliste dokumentiert.

 

 

Bestehensregeln Praktikum Biochemie (Stand 12. 09. 2025, WiSe 2025/2026)

Grundsätzlich gelten die Studienordnungen Humanmedizin oder Zahnmedizin (https://www.uni-goettingen.de/de/ordnungen/44058.html) sowie die Ordnung für das Praktikum Biochemie.
Im Folgenden werden die Regelungen erläutert. Im Zweifel gelten die Regeln der jeweiligen Studienordnung.

Praktikumsablauf

Das Praktikum ist geteilt in 1 Platzvergabe und 11 Praktikumsversuche (VT0-VT10).
Sie werden einem Wochentag zugeordnet und haben jede Woche an dem Tag (außer an Feier­tagen) Praktikum.
An jedem Praktikumstag findet vormittags von 10:15 -12:00 ein Vorbereitungsseminar statt, an dem Sie neben dem experimentellen Teil verpflichtet sind teilzunehmen.
Am Nachmittag von 13:00 -19:00 Uhr findet der experimentelle Teil des Kurses in Präsenz statt. Ort des Praktikums ist Heinrich-Düker-Weg 12 (Seiteneingang Richtung Mensa am Turm).

80%, also 10 der 12 Veranstaltungstage (Einführungsveranstaltung bzw. Vorbereitungsseminar und praktische Arbeit) müssen erfolgreich absolviert werden. Übersteigen die Fehlzeiten und erfolglosen Praktikumstage 20% (zwei Praktikumstage) müssen alle Praktikumstage im Folgesemester wiederholt werden. Falls ein Praktikumstag auf einen gesetzlichen Feiertag fällt, fällt das Praktikum an dem Tag ersatzlos aus und dieser Tag wird nicht als Fehltag gewertet.

Leiterin: Prof. Dr. Ricarda Richter-Dennerlein

Ansprechpartner: Uwe Kopka, ukopka@gwdg.de, 0551-39-65963

Biochemisches Praktikum – Praktikumsordnung

Grundsätzlich gelten die Studienordnungen “Humanmedizin” und “Zahnmedizin” in ihren aktuellen Fassungen. Voraussetzung für die Teilnahme am Biochemischen Praktikum ist der erfolgreiche Abschluss im Fach Chemie. Studierende ohne Chemieschein sind von der Teilnahme an dem scheinpflichtigen Biochemischen Praktikum ausgeschlossen.

Das Biochemische Praktikum für die Studierenden der Human- und Zahnmedizin besteht aus 12 Veranstaltungstagen. Diese umfassen eine Einführungsveranstaltung mit Platzvergabe und eine obligatorische Unterweisung in das Arbeiten in einem biochemischen Labor mit entsprechenden Sicherheitshinweisen sowie 11 Versuchstage (VT0 – VT10). Gemäß der geltenden Studienordnung wird eine Bescheinigung für die erfolgreiche Teilnahme ausgestellt, wenn mindestens 10 der 12 Veranstaltungstage erfolgreich absolviert wurden. Termine, die auf Feiertage fallen, entfallen ersatzlos und werden den Studierenden nicht als Fehltage gewertet.

Jeder Versuchstag (mit Ausnahme von VT0) besteht aus einem Seminarteil sowie einem praktischen Versuchsteil. Die erfolgreiche Teilnahme wird durch Anwesenheit sowie erfolgreichen Nachweis der erforderlichen Kenntnisse festgestellt. Hierbei sind folgende Punkte zu beachten:

  • Die Teilnahme an beiden Veranstaltungen eines Versuchstages (Seminarteil sowie praktischer Versuchsteil) ist erforderlich.
  • Pünktliches Erscheinen zu den Veranstaltungen ist zwingend notwendig. Vor allem zu Beginn der Veranstaltungen werden wichtige Sicherheitsmaßnahmen und der Versuchsablauf diskutiert. Ein zu spätes Erscheinen führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.
  • Grundlage für das Praktikum bilden vor allem die Hauptvorlesung im Fach Biochemie und das Praktikumsskript. Für die Vorbereitung auf die jeweiligen Versuchstage sollte die Vorlesung besucht werden, um biochemisches Grundlagenwissen zu erlangen. Kenntnis des Praktikumsskriptes und des Versuchsablaufs wird als Grundlage für eine Teilnahme vorausgesetzt. Die Seminare werden inaktiv gestaltet und erfordern eine aktive Mitarbeit der Studierenden und entsprechende Kenntnisse über biochemische Prozesse sowie des Versuchsablaufs. Während des Praktikums können mündliche  oder schriftliche Kontrollen zur praktischen Durchführung und zum theoretischen Hintergrund der Versuche jederzeit durchgeführt werden. Bei unzureichendem Kenntnisnachweis gilt der Versuchstag als “nicht besucht”.
  • Studierende dürfen den Praktikumsraum während der laufenden Veranstaltung grundsätzlich nicht verlassen. Auch aus Sicherheitsgründen sind etwaige Pausen und das vorzeitige Verlassen des Raumes vorab mit der jeweiligen betreuenden Person abzusprechen und müssen von dieser genehmigt werden. Ein Verlassen des Raumes ohne vorherige Rücksprache kann als Abwesenheit gewertet werden.
  • Die geltenden Vorschriften zur allgemeinen Arbeitssicherheit sowie zur biologischen Sicherheit sind jederzeit strikt zu befolgen. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
  • Jegliche Form des elektronischen Mitschnitts (z.B. Foto, Video) während der Veranstaltung ist ausdrücklich untersagt. Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss von der Veranstaltung und können rechtliche Schritte nach sich ziehen.

Klausuren

Die Erfolgskontrolle wird voraussichtlich als e-Klausur am Semesterende durchgeführt (Klausur: 26. 01. 2026, Nachklausur: 09. 02. 2026). Die Klausur ist bestanden, wenn mindestens 60 % der gestellten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet wurden. Die Gleitklausel wird gemäß der Stu­dienordnung berechnet. Mit der Anmeldung zum Praktikum ist der/die Student/in automatisch für die abschließende Klausur angemeldet. Eine Abmeldung kann bis zu sieben Tage vor dem Klausurtermin schriftlich beim Studiendekanat erfolgen.

Bei Nichtbestehen kann die Klausur bis zu zweimal wiederholt werden. Eine wiederholte Teilnahme ist nur nach schriftlicher Anmeldung bis zu einer Woche vor dem Termin der Klausur oder Nachklausur möglich. Die Nachklausur ist so terminiert, dass noch eine Anmeldung zum Physikum möglich ist.
Grundsätzlich muss das Praktikum innerhalb von maximal 18 Monaten nach dem regulären Beginn (4. Semester) abgeschlossen werden, d.h. bis spätestens zum 6. Semester. Der Leiter des Praktikums bietet ein persönliches Beratungsgespräch an (Anmeldung unter E-Mail: Markus.Bohnsack@medizin.uni-goettingen.de), das besonders für den/die Teilnehmer/in nach zwei nichtbestandenen Klausuren empfohlen wird.

Nichtteilnahme, Entschuldigung

Kann ein/e Student/in aus zwingenden Gründen (Krankheit oder z.B. Ladung vor Gericht) trotz Anmeldung nicht an der Klausur teilnehmen, ist dies durch ein offizielles Dokument nachzuweisen, im Falle einer Erkrankung durch eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die Vorlage muss unverzüglich (d.h. vor Klausurbeginn) beim Studiendekanat erfolgen. Originale können innerhalb von fünf Tagen nachgereicht werden. Im Wiederholungsfall muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Verfahrensweise bei Reklamationen von Klausurfragen

Die Prüfungsfragen zur Biochemie-Klausur basieren auf den Inhalten der Vorlesung und des Prak­tikums, sowie der Physikums-relevanten Themen. Bei fachlichen Problemfällen, strittigen Aus­legungen und widersprüchlichen Angaben in den Lehrbüchern wird die derzeit aktuelle Auflage des Lehr­buches Heinrich/Müller/Graewe/Koch (Löffler/Petrides) „Biochemie und Pathobiochemie“ als entscheidende Referenz herange­zogen. Bei Fragen zur Immunologie ist das Lehrbuch Immunobiologie (Murphy/Weaver/Janeway), Springer Verlag in der aktuellen Auflage die entscheidende Referenz.

Für Einwendungen zu Klausurfragen innerhalb einer Frist von 2 Werktagen nach der Klausur gilt die Studienordnung. Innerhalb dieser Frist können Einwendungen über die jeweiligen Semester­sprecher gebündelt an den Praktikumsleiter (Professor Dr. Markus Bohnsack, E-Mail: Markus.Bohnsack@medizin.uni-goettingen.de) übermittelt werden.

Ablauf der Klausur

Die Erfolgskontrolle wird voraussichtlich als e-Klausur durchgeführt. 40 Multiple Choice Fragen müssen innerhalb von 60 Minuten beantwortet werden. Alle Notizblätter und sonstige Blätter müssen abgegeben werden. Mobiltelefone und andere elektrische Geräte sind vor der Klausur abzuschalten und bei der Aufsicht abzugeben oder unzugänglich z.B. in einer Tasche zu ver­stauen. Bei Lärm oder sonstigen Störungen ist die Aufsicht sofort zu informieren. Den Anwei­sungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Inhaltliche Fragen werden während der Klausur nicht beantwortet. Bei Täuschungsversuchen, Verstoß gegen die angeführten Regelungen oder Ver­suchen die Fragebögen zu fotografieren, gilt die Klausur als nicht bestanden. Die Klausurteil­nehmer/innen müssen sich vor Eintritt in den Prüfungsraum mit Lichtbildausweis identifizieren sowie ggfls. gesetzlich bzw. von der Universitätsmedizin Göttingen vorgeschriebene Nachweise zum Impfstatus bzw. Testergebnisse vorlegen.

Die Klausurergebnisse werden durch Aushang oder elektronisch bekannt gegeben. Klausurein­sicht ist nach Bekanntgabe der Ergebnisse nach Absprache bzw. Aushang des Termins und Orts bei Herrn Kopka möglich. Eine Nachbesprechung findet nicht statt. Die Klausurfragen werden nicht veröffentlicht. Abschreiben/Abfotografieren oder sonstige Weitergabe der Klausur sowie einzelner Fragen ist nicht gestattet.

Hygienekonzept

Mögliche gesetzliche Regelungen und Regeln im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie sind einzuhalten.

Bestehensregeln Praktikum Biochemie (Stand 12. 09. 2025, WiSe 2025/2026)

Grundsätzlich gilt die Studienordnung für das Fach Molekulare Medizin (https://www.uni-goettingen.de/de/ordnungen/41177.html) sowie die Ordnung für das Praktikum Biochemie. Im Folgenden werden die Regelungen erläutert. Im Zweifel gelten die Regeln der jeweiligen Studienordnung.

Praktikumsablauf

Das Praktikum ist geteilt auf 7 Praktikumsversuche, die jeweils Freitags stattfinden (außer an Feier­tagen).
An jedem Praktikumstag (ausgenommen VT1) findet vormittags von 10:15 -12:45 ein Vorbereitungsseminar statt, an dem Sie neben dem experimentellen Teil verpflichtet sind teilzunehmen.
Am Nachmittag von 13:30 -18:30 Uhr findet der experimentelle Teil des Kurses in Präsenz statt. Ort des Praktikums ist Heinrich-Düker-Weg 12 (Seiteneingang Richtung Mensa am Turm).
Es müssen 6 der 7 Veranstaltungstage (Vorbereitungsseminar und praktische Arbeit) erfolgreich absolviert werden. Bei die Fehlzeiten bzw. erfolglosem Praktikumstag an mehr als einem Termin müssen alle Praktikumstage im Folgesemester wiederholt werden. Falls ein Praktikumstag auf einen gesetzlichen Feiertag fällt, fällt das Praktikum an dem Tag ersatzlos aus und dieser Tag wird nicht als Fehltag gewertet.

Leiter: Prof. Dr. Hauke Hillen

Ansprechpartner: Uwe Kopka, ukopka@gwdg.de, 0551-39-65963

Biochemisches Praktikum – Praktikumsordnung

Grundsätzlich gelten die Studienordnungen “Molekular Medizin” in ihrer aktuellen Fassung.

Das Biochemische Praktikum für die Studierenden der Molekularen Medizin besteht aus 7 Veranstaltungstagen. Diese umfassen eine obligatorische Unterweisung in das Arbeiten in einem biochemischen Labor mit entsprechenden Sicherheitshinweisen sowie 7 Versuchstage. Gemäß der geltenden Studienordnung wird eine Bescheinigung für die erfolgreiche Teilnahme ausgestellt, wenn mindestens 6 der 7 Veranstaltungstage erfolgreich absolviert wurden. Termine, die auf Feiertage fallen, entfallen ersatzlos und werden den Studierenden nicht als Fehltage gewertet.

Jeder Versuchstag besteht aus einem Seminarteil sowie einem praktischen Versuchsteil. Die erfolgreiche Teilnahme wird durch Anwesenheit sowie erfolgreichen Nachweis der erforderlichen Kenntnisse festgestellt. Hierbei sind folgende Punkte zu beachten:

  • Die Teilnahme an beiden Veranstaltungen eines Versuchstages (Seminarteil sowie praktischer Versuchsteil) ist erforderlich.
  • Pünktliches Erscheinen zu den Veranstaltungen ist zwingend notwendig. Vor allem zu Beginn der Veranstaltungen werden wichtige Sicherheitsmaßnahmen und der Versuchsablauf diskutiert. Ein zu spätes Erscheinen führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.
  • Grundlage für das Praktikum bilden vor allem die Hauptvorlesung im Fach Biochemie und das Praktikumsskript. Für die Vorbereitung auf die jeweiligen Versuchstage sollte die Vorlesung besucht werden, um biochemisches Grundlagenwissen zu erlangen. Kenntnis des Praktikumsskriptes und des Versuchsablaufs wird als Grundlage für eine Teilnahme vorausgesetzt. Die Seminare werden interaktiv gestaltet und erfordern eine aktive Mitarbeit der Studierenden und entsprechende Kenntnisse über biochemische Prozesse sowie des Versuchsablaufs. Während des Praktikums können mündliche oder schriftliche Kontrollen zur praktischen Durchführung und zum theoretischen Hintergrund der Versuche jederzeit durchgeführt werden. Bei unzureichendem Kenntnisnachweis gilt der Versuchstag als „nicht besucht“.
  • Studierende dürfen den Praktikumsraum während der laufenden Veranstaltung grundsätzlich nicht verlassen. Auch aus Sicherheitsgründen sind etwaige Pausen oder das vorzeitige Verlassen des Raumes vorab mit der jeweiligen betreuenden Person abzusprechen und müssen von dieser genehmigt werden. Ein Verlassen des Raumes ohne vorherige Rücksprache kann als Abwesenheit gewertet werden.
  • Die geltenden Vorschriften zur allgemeinen Arbeitssicherheit sowie zur biologischen Sicherheit sind jederzeit strikt zu befolgen. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
  • Jegliche Form des elektronischen Mitschnitts (z.B. Foto, Video) während der Veranstaltung ist ausdrücklich untersagt. Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss von der Veranstaltung und können rechtliche Schritte nach sich ziehen.

Klausuren

Die Erfolgskontrolle wird voraussichtlich als e-Klausur am Semesterende durchgeführt (Klausur: 09.02.2026). Die Klausur ist bestanden, wenn mindestens 60 % der gestellten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet wurden. Die Gleitklausel wird gemäß der Stu­dienordnung berechnet. Mit der Anmeldung zum Praktikum ist der/die Student/in automatisch für die abschließende Klausur angemeldet. Eine Abmeldung kann bis zu sieben Tage vor dem Klausurtermin schriftlich beim Studiendekanat erfolgen.

Bei Nichtbestehen kann die Klausur bis zu zweimal wiederholt werden. Eine wiederholte Teilnahme ist nur nach schriftlicher Anmeldung bis zu einer Woche vor dem Termin der Klausur oder Nachklausur möglich.

Nichtteilnahme, Entschuldigung

Kann ein/e Student/in aus zwingenden Gründen (Krankheit oder z.B. Ladung vor Gericht) trotz Anmeldung nicht an der Klausur teilnehmen, ist dies durch ein offizielles Dokument nachzuweisen, im Falle einer Erkrankung durch eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die Vorlage muss unverzüglich (d.h. vor Klausurbeginn) beim Studiendekanat erfolgen. Originale können innerhalb von fünf Tagen nachgereicht werden. Im Wiederholungsfall muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Verfahrensweise bei Reklamationen von Klausurfragen

Die Prüfungsfragen zur Biochemie-Klausur basieren auf den Inhalten der Vorlesung und des Prak­tikums. Bei fachlichen Problemfällen, strittigen Aus­legungen und widersprüchlichen Angaben in den Lehrbüchern wird die derzeit aktuelle Auflage des Lehr­buches Heinrich/Müller/Graewe/Koch (Löffler/Petrides) „Biochemie und Pathobiochemie“ als entscheidende Referenz herange­zogen. Bei Fragen zur Immunologie ist das Lehrbuch Immunobiologie (Murphy/Weaver/Janeway), Springer Verlag in der aktuellen Auflage die entscheidende Referenz.

Für Einwendungen zu Klausurfragen innerhalb einer Frist von 2 Werktagen nach der Klausur gilt die Studienordnung. Innerhalb dieser Frist können Einwendungen an den Professor Dr. Markus Bohnsack (E-Mail: Markus.Bohnsack@medizin.uni-goettingen.de) übermittelt werden.

Ablauf der Klausur

Die Erfolgskontrolle wird voraussichtlich als e-Klausur durchgeführt. 40 Multiple Choice Fragen müssen innerhalb von 60 Minuten beantwortet werden. Alle Notizblätter und sonstige Blätter müssen abgegeben werden. Mobiltelefone und andere elektrische Geräte sind vor der Klausur abzuschalten und bei der Aufsicht abzugeben oder unzugänglich z.B. in einer Tasche zu ver­stauen. Bei Lärm oder sonstigen Störungen ist die Aufsicht sofort zu informieren. Den Anwei­sungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Inhaltliche Fragen werden während der Klausur nicht beantwortet. Bei Täuschungsversuchen, Verstoß gegen die angeführten Regelungen oder Ver­suchen die Fragebögen zu fotographieren, gilt die Klausur als nicht bestanden. Die Klausurteil­nehmer/in müssen sich vor Eintritt in den Prüfungsraum mit Lichtbildausweis identifizieren sowie ggfls. gesetzlich bzw. von der Universitätsmedizin Göttingen vorgeschriebene Nachweise zum Impfstatus bzw. Testergebnisse vorlegen.

Die Klausurergebnisse werden durch Aushang oder elektronisch bekannt gegeben. Klausurein­sicht ist nach Bekanntgabe der Ergebnisse nach Absprache bzw. Aushang des Termins und Orts bei Herrn Kopka möglich. Eine Nachbesprechung findet nicht statt. Die Klausurfragen werden nicht veröffentlicht. Abschreiben/abfotografieren oder sonstige Weitergabe der Klausur sowie einzelner Fragen ist nicht gestattet.

Hygienekonzept

Mögliche gesetzliche Regelungen und Regeln im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie sind einzuhalten.

Seminar Biochemie

Im Biochemie Seminar werden biochemische Grundlagen von klinischer Bedeutung durch interaktiven Unterricht aufbereitet, im Seminar werden von jeder(m) Teilnehmer(in) ein kurzer Vortrag frei gehalten und danach wird zum gleichen Thema interaktiv gearbeitet. Seminare finden Montags von 10:15 – 12:15 im Heinrich-Düker-Weg (MED30) statt.

Entsprechend der Studienordnung wird der Schein vergeben, wenn die/der Studierende an 10 der 12 Seminartermine erfolgreich teilgenommen hat. Die erfolgreiche Teilnahme wird durch Anwesenheit, einen (mindestens) ausreichend freigehaltenen Vortrag am entsprechenden Termin und Kenntnisnachweis an den einzelnen Veranstaltungstagen (aktive Beteiligung am Seminar) nachgewiesen. Der Vortrag muss die biochemischen Grundlagen und deren klinische Bezüge so erklären, dass diese für die übrigen Teilnehmer verständlich sind. Die Vergabe der Seminarthemen erfolgt am ersten Seminartermin.

Das Seminar baut auf den Inhalten der Vorlesung auf. Es wird erwartet, dass die Teilnehmer(innen) entsprechende Grundkenntnisse mitbringen. Nicht ausreichende Kenntnisse der am Seminartag behandelten Themen können dazu führen, dass der Tag für den/die Studierende als Fehltag angerechnet wird.

Studiengänge Human- und Zahnmedizin

Lehrveranstaltungen Biochemie Wintersemester 2025/2026

 

 

 

Kontakt /Anmeldung

Biochemisches Praktikum für Mediziner und Zahnmediziner

Das Biochemische Praktikum wird von Studierenden der Humanmedizin und Zahnmedizin ab dem 4. Semester absolviert.

Die Anmeldung erfolgt am Ende des vorherigen Semesters über Stud.IP – Studiendekanat – Sekretariat Vorklinik

Eine Abmeldung vom Praktikum ist nur bis 3 Wochen vor Praktikumsbeginn möglich und muss über das Studiendekanat in schriftlicher Form erfolgen.

Kontakt:

Uwe Kopka Praktikum Biochemie  
Universitätsmedizin Göttingen
Heinrich-Düker-Weg 12
(Seiteneingang Richtung Mensa am Turm)
D-37073 Göttingen
 
Phone: +49 551 39 65963  
Email: ukopka@gwdg.de

 

 

 

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt am Ende des vorherigen Semesters über Stud.IP – Studiendekanat – Sekretariat Vorklinik

Beginn: Montag, 13.10. 2025, Ende: 16.01. 2026
Zeit: Mo bis Do 10.15 bis 12.45, 13.30 bis 16.00, Raum 2.124, Humboldtallee 23

Seminarbegleitende Klinische Vorlesung mit Patientenvorstellung
Freitags, 14:15 – 15:30 Uhr, Ort: Klinikum, Hörsaal 542

07. 11. 2025
Störungen des Kohlenhydrat- und Energiestoffwechsels

14. 11. 2025
Störungen des Cholesterinstoffwechsels, Lipoproteine

21. 11. 2025
Gallensteine

28. 11. 2025
Leberkrankheiten, Bilirubinstoffwechsel

05. 12. 2025
Nucleotid-Stoffwechsel als Ansatzpunkt für Chemotherapie

12. 12. 2025
Störungen der Schilddrüsenfunktion 

19. 12. 2025
Hormonelle Regulation des Kohlenhydratstoffwechsels, Diabetes mellitus

09. 01. 2026
Hormonabhängige Tumoren

16. 01. 2026
Leukämie: Onkogene und Tumorsuppressorgene

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt am Ende des vorherigen Semesters über Stud.IP – Studiendekanat – Sekretariat Vorklinik

Präsenzveranstaltung ab dem  19. 01. 2026  bis  23. 01. 2026
Information zu Zeit, Ort und die Gruppeneinteilung erfolgen per E-mail

Zeitplan „Thema“, Gruppeneinteilung

Montag 19. Januar 2026 „Immunologie“

9.00 – 11.00 Gruppe A

13.30 – 15.30 Gruppe B

16.00 – 18.00 Gruppe C

Dienstag, 20. Januar 2026 „Säure-Basen“

9.00 – 11.00 Uhr Gruppe A

13.30 – 15.30 Uhr Gruppe B

16.00 – 18.00 Uhr Gruppe C

Mittwoch, 21. Januar 2026 “Molekularbiologie”

9.00 – 11.00 Uhr Gruppe A

13.30 – 15.30 Uhr Gruppe B

16.00 – 18.00 Uhr Gruppe C

Donnerstag, 22. Januar 2026 „Schilddrüse“

9.00 – 11.00 Uhr Gruppe A

13.30 – 15.30 Uhr Gruppe B

16.00 – 18.00 Uhr Gruppe C

Freitag, 23. Januar 2026 „Metabolische Kompartimentierung und Transport“

9.00 – 11.00 Uhr Gruppe A

13.30 – 15.30 Uhr Gruppe B

16.00 – 18.00 Uhr Gruppe C

Cardiovascular Science

M.CVS.102: Cardiovascular Basics II
Cardiovascular Biochemistry

Coordination: Prof. Dr. Peter Rehling
All sessions will take place Kleiner Hörsaal 0.133, Humboldtallee 23

The lectures only take place in the winter semester (February).

Lecture Date Time Topic Responsible
1 09.02.2026 10:15 – 12:00 Amino acids and post-translational modifications Cellular Biochemistry / Molecular Biology
(K. Henningfield)
2 10.02.2026 08:15 – 10:00 Protein structure and folding Cellular Biochemistry / Molecular Biology
(K. Henningfield)
3 11.02.2026 08:15 – 10:00 Enzymes catalysis and regulation Cellular Biochemistry / Molecular Biology
(K. Henningfield)
4 12.02.2026 08:15 – 10:00 Carbohydrate metabolism Cellular Biochemistry
(P. Rehling)
5 13.02.2026 08:15 – 10:00 Carbohydrate metabolism Cellular Biochemistry
(P. Rehling)
6 16.02.2026 08:15 – 10:00 Amino acid metabolism Molecular Biology
(K. Bohnsack)
7 17.02.2026 08:15 – 10:00 Lipid metabolism Molecular Biology
(K. Bohnsack)
8 18.02.2026 08:15 – 10:00 Secretory pathway Molecular Biology
(K. Bohnsack)
9 19.02.2026 08:15 – 10:00 Biogenesis of mitochondrial metabolic enzymes Molecular Biology
(K. Bohnsack)

 

M.CVS.102: Cardiovascular Basics II
Cardiovascular Biochemistry

Coordination: Prof. Dr. Peter Rehling
This seminar will take place at Kleiner Hörsaal 0.133, Humboldtallee 23

This seminar only take place in the winter semester (February/March).

Seminar Date Time Topic Responsible
1 16.03.2026 14:15 – 16:00 Seminar Molecular Biology
(K. Bohnsack)
2 27.03.2026 14:15 – 16:00 Revision course Molecular Biology
(K. Bohnsack)

 B.MM.210: Biochemie

Seminar Biochemie

Ansprechpartnrer: Prof. Dr. Hauke Hillen

Zeit: montags, 10:15 – 12.15 Uhr
Ort: Hörsaal Med30 Raum 2.223, Heinrich-Düker-Weg 12
Beginn am 13.10.2025

 B.MM.210: Biochemie

Praktikum Biochemie

Leiter: Prof. Dr. Hauke Hillen

Ansprechpartner: Uwe Kopka
Tel. 0551 / 39-65963
Email: ukopka@gwdg.de

Das Praktikum ist geteilt auf 7 Versuchstage, die jeweils Freitags stattfinden (außer an Feier­tagen).
An jedem Praktikumstag (ausgenommen VT1) findet vormittags ein Vorbereitungsseminar statt.
Am Nachmittag findet der experimentelle Teil des Kurses in Präsenz statt.

Vorbereitung:
jeweils Freitag, 10:15 – 12.45 Uhr
Ort: Med30 Raum 2.223, Heinrich-Düker-Weg 12
Termine: 07.11.2025 / 14.11.2025 / 21.11.2025 / 28.11.2025 / 09.01.2026

Praktikum:
jeweils Freitag, 13.30.- 18.30 Uhr
Ort: Praktikumsräume im Heinrich-Düker-Weg 12 (Seiteneingang Richtung Mensa am Turm)
Termine: 24.10.2025 / 07.11.2025 / 14.11.2025 / 21.11.2025 / 28.11.2025 / 09.01.2026

 B.MM.203: Arbeiten im molekularmedizinischen Labor

Ansprechpartner: Prof. Dr. Hauke Hillen

Das Praktikum wird montags bis freitags in der Zeit vom 23.02.2026 – 13.03.2026 in den Praktikumsräumen PR0.201 und PR0.208 im GZMB, Justus-von-Liebig-Weg 11 stattfinden.